Freiwillige Anwendung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung zum Stichtag 31. Dezember 2024 (beschlossen von der Leitung des Fachsenats für Unternehmensberichterstattung (Rechnungslegung und Nachhaltigkeitsberichterstattung) am 10. Jänner 2025)
(1) In der KSW-Information zum Stand der Umsetzung der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) in Österreich und allfälligen Folgen der Nichtumsetzung für betroffene Unternehmen vom 19. August 2024 wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass diese Unternehmen freiwillig bereits eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vorlegen sollten, auch wenn es dafür in Österreich bis zum Jahresende keine gesetzliche Grundlage gibt, sodass noch immer die Regelungen für die nichtfinanzielle Berichterstattung gelten. Der Fachsenat für Unternehmensberichterstattung hat sich dazu mit der Frage befasst, ob bzw. wie durch sachgerechte Ergänzungen im Lagebericht den durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung gegebenenfalls nicht abgedeckten Anforderungen der §§ 243b und 267a UGB i.d.g.F. entsprochen werden kann.
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