In PVP 2022/16, 55 (Februar-Heft) informierte ich Sie über ein Urteil des VwGH vom 17. 11. 2021, Ra 2020/08/0042, ARD 6783/12/2022, in dem dieser die seiner Ansicht nach korrekte Interpretation der §§ 27 Abs 2 Z 3 lit a und 27 Abs 4 AlVG darstellt, woraus sich eine von den bisher üblichen Berechnungen abweichende, (neue) Lohnausgleichs-Berechnungsformel ergibt.
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