Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende
Wenn sich Personengesellschafter streiten, dann heißt es schnell handeln: Die Realteilung gemäß Art V des Umgründungssteuerrechts ist die einfachste und steuerschonendste Möglichkeit für eine friedliche Trennung. Die Wirkungen einer Realteilung sind allerdings nicht zu 100 % ertragsteuerneutral und die Regeln sind sehr kompliziert. Deshalb kommt Art V in der Umgründungspraxis eher selten zur Anwendung. Dennoch,wer die Realteilung nützt, kann wertvolle steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Der folgende Beitrag veranschaulicht diese Vorteile anhand von Praxisbeispielen und zeigt auf, wie schmerzhafte Fehler vermieden werden können.
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