Praxisbeispiele und Vermeidung von schmerzhaften Fehlern
Im Rahmen dieser Serie "Fallbeispiele zu Umgründungen" werden konkrete Bilanzierungsbeispiele aus der betrieblichen Alltagspraxis behandelt. Den Anfang macht - wie sollte es anders sein - Art I, die Verschmelzung.
Eine Verschmelzung ist die Übertragung des gesamten Vermögens von einer auf eine andere Kapitalgesellschaft - unter Ausschluss der Abwicklung, dh, die strengen Liquidationsbestimmungen im Gesellschaftsrecht bei der untergehenden Gesellschaft sind nicht anzuwenden. Die Verschmelzung ist somit eine Form der Vereinigung von Kapitalgesellschaften. Die Verschmelzung durch Aufnahme1 kommt in der Praxis in der weitaus überwiegenden Anzahl vor und dabei wiederum ist die Konzernverschmelzung mit Abstand die zumeist gewählte Form der Verschmelzung.2 Die gesellschaftsrechtlichen Regeln finden sich im Aktiengesetz und im Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung.3
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