Fälle aus der Praxis

Fallen bei Lieferungen ins Drittlandsgebiet

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Warenlieferungen aus Österreich an andere Unternehmer in Gebiete außerhalb der EU (Drittland) können unter bestimmten Voraussetzungen von der österreichischen Umsatzsteuer befreit werden. Sehr oft wird bei Betriebsprüfungen jedoch die unangenehme Erfahrung gemacht, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht vorgelegen sind und die Steuer von der Finanz nachträglich vorgeschrieben wird. In der Praxis ist es dann äußerst schwierig, die Steuer dem (idR ausländischen) Kunden nachzuverrechnen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWP 2007/20

14.05.2007
Heft 2/2007
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.