BGBl I 2018/83, ausgegeben am 4. 12. 2018
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden.
Für Kinder, die in einem anderen EU- bzw EWR-Staat oder der Schweiz leben, wird die Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages an das Preisniveau jenes Landes angepasst, in dem das Kind wohnt. Als Referenzwert wird hierzu die österreichische Leistungshöhe herangezogen. Für Kinder, die etwa in Bulgarien leben, soll dies eine deutliche Reduktion bedeuten, für Kinder in Dänemark oder der Schweiz hingegen eine Erhöhung.
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