Neue Vorschriften / Steuerrecht

Familienbeihilfe je nach Wohnort des Kindes - BGBl

Bearbeiterinnen: Birgit Bleyer / Barbara Tuma

BGBl I 2018/83, ausgegeben am 4. 12. 2018

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden.

Für Kinder, die in einem anderen EU- bzw EWR-Staat oder der Schweiz leben, wird die Höhe der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages an das Preisniveau jenes Landes angepasst, in dem das Kind wohnt. Als Referenzwert wird hierzu die österreichische Leistungshöhe herangezogen. Für Kinder, die etwa in Bulgarien leben, soll dies eine deutliche Reduktion bedeuten, für Kinder in Dänemark oder der Schweiz hingegen eine Erhöhung.

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Artikel-Nr.
ARD 6629/21/2018

20.12.2018
Heft 6629/2018