In aller Kürze

Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung

Bearbeiterin: Barbara Tuma

Beruhend auf § 33 Abs 3a Z 2 EStG idF des Jahressteuergesetzes 2018 (BGBl I 2018/62, ARD 6612/13/2018) bestimmt diese kürzlich im BGBl kundgemachte Verordnung die Absetzbeträge gemäß § 33 Abs 3a und Abs 4 EStG sowie den Kindermehrbetrag gemäß § 33 Abs 7 EStG in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz aufhalten. Dazu werden zunächst Anpassungsfaktoren festgelegt, die auf den Indikatoren des Statistischen Amts der EU vom 1. 6. 2018 basieren ("Vergleichende Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern (EU-28=100)"). Diese Anpassungsfaktoren und die damit errechneten, gerundeten Beträge werden in der Verordnung pro Land aufgelistet. Die Verordnung ist erstmalig bei der Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2019 anzuwenden bzw erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. 12. 2018 enden. (BGBl II 2018/257)

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Artikel-Nr.
ARD 6619/4/2018

11.10.2018
Heft 6619/2018