Konkurrenzklauseln (KK) für die Zeit nach Dienstverhältnisende sind ein beliebtes und sinnhaftes vertragliches Gestaltungsmittel, um insbesondere Führungskräfte oder sonstige Schlüsselmitarbeiter möglichst davon abzuhalten, mit ihrem betrieblich erworbenen Know-how direkt zur Konkurrenz abzuwandern.
Bei der Vereinbarung von Konkurrenzklauseln sind zahlreiche Voraussetzungen zu beachten, sodass sich in der Praxis diverse Zweifels- und Auslegungsfragen ergeben.
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