Pröll rückt die Bedeutung der Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der Teilwertermittlung unter Berücksichtigung von Rechtsprechung, Fachschrifttum und Verwaltungspraxis ins Licht. Der Teilwert einer Immobilie liege regelmäßig über dem Einzelveräußerungspreis. Die Ausblendung fiktiver Anschaffungsnebenkosten habe manchmal zur Folge, dass die Frage, ob eine periodenspezifische Wertminderung "voraussichtlich dauerhaft" bzw "erheblich" ist, falsch beurteilt werde.
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