Bei der Gestaltung von Websites für Finanzberichterstattungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass sämtliche anlegerspezifischen Informationen Schutzbestimmungen unterliegen und hinsichtlich Haftungsrisiken in keinem Fall unterschätzt werden dürfen.
Während bis vor nicht allzu langer Zeit die von den Wirtschaftsprüfern beglaubigten, oft mit beachtlicher Verzögerung veröffentlichten Jahresberichte bzw. (in den letzten Jahren) die Vierteljahresberichte für börsenotierte Gesellschaften das wichtigste Kommunikationsmittel für Aktionäre und Investoren waren, stellen die Unternehmen nun immer häufiger - mit Hilfe des Internet - im Rahmen ihrer „Investor Relations“ auch auf ihren Websites Finanzdaten zur Verfügung.
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