Die Bilanzierung von Finanzgarantien hat seit Bestehen des IAS 39 öfters gewechselt: Ursprünglich waren Finanzgarantien nicht im Anwendungsbereich vom IAS 39 enthalten. Im Dezember 2003 wurden zwar Bewertungsregeln für Finanzgarantien in den Standard aufgenommen, die Ausnahme vom Anwendungsbereich wurde jedoch beibehalten. Mit der Veröffentlichung von IFRS 4 im März 2004 fielen Finanzgarantien in den Anwendungsbereich von IFRS 4, falls die Voraussetzungen für einen Versicherungsvertrag vorlagen, was idR der Fall ist. Im August 2005 wurde IAS 39 schließlich dahin gehend ergänzt, dass Verträge, die die Definition einer Finanzgarantie erfüllen, vom Garantiegeber nicht nach IFRS 4, sondern nach IAS 39 zu bilanzieren sind.
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