Rechnungswesen / Rechnungswesen-Lexikon

Finanzgarantien in der internationalen Rechnungslegung

Romuald Bertl / Christoph Fröhlich

Die Bilanzierung von Finanzgarantien hat seit Bestehen des IAS 39 öfters gewechselt: Ursprünglich waren Finanzgarantien nicht im Anwendungsbereich vom IAS 39 enthalten. Im Dezember 2003 wurden zwar Bewertungsregeln für Finanzgarantien in den Standard aufgenommen, die Ausnahme vom Anwendungsbereich wurde jedoch beibehalten. Mit der Veröffentlichung von IFRS 4 im März 2004 fielen Finanzgarantien in den Anwendungsbereich von IFRS 4, falls die Voraussetzungen für einen Versicherungsvertrag vorlagen, was idR der Fall ist. Im August 2005 wurde IAS 39 schließlich dahin gehend ergänzt, dass Verträge, die die Definition einer Finanzgarantie erfüllen, vom Garantiegeber nicht nach IFRS 4, sondern nach IAS 39 zu bilanzieren sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/37

28.05.2010
Heft 5/2010
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.