Der Lagebericht soll den Jahresabschluss als eigenständiges Instrument um qualitative, aber auch quantitative Informationen ergänzen. Im Rahmen des Berichts über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage ist gem § 243 Abs 2 UGB bzw § 267 Abs 2 UGB auf die wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren einzugehen. Basierend auf der AFRAC-Stellungnahme 9 (Lageberichterstattung [UGB]) empfiehlt das Fachgutachten KFS/BW 3 des Fachsenats für Betriebswirtschaft der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eine Auswahl an Kennzahlen, die als finanzielle Leistungsindikatoren gelten sollten. Dieser Beitrag untersucht, inwiefern Unternehmen, die an der Wiener Börse notieren, dieser Empfehlung Folge leisten.
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