Anwendbarkeit des Modells der erwarteten Kreditverluste nach IFRS 9 im Jahresabschluss von Kreditinstituten nach BWG/UGB
Mit dem Inkrafttreten von IFRS 9 erfährt die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten eine gänzliche Neuregelung. Im Zuge dessen wird das "Modell der eingetretenen Verluste" durch ein "Modell der erwarteten Verluste" abgelöst. Dies hat wesentliche Implikationen für die Bewertung von Kreditforderungen. Nicht zuletzt aufgrund der komplexen aufsichtsrechtlichen Anforderungen ist eine Anwendbarkeit des Modells der erwarteten Kreditverluste und damit die Möglichkeit der Angleichung an IFRS 9 auch im Jahresabschluss von Kreditinstituten nach UGB/BWG zu untersuchen.
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