Literaturübersicht / Erbrecht

Fischer-Czermak, § 572 ABGB: "Heimliche" Rechtsänderung durch das ErbRÄG 2015? EF-Z 2017/29, 64.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach den parlamentarischen Materialien zum ErbRÄG 2015 wollte der Gesetzgeber mit § 572 ABGB nF abweichend von der hA und der bisherigen Judikatur (10 Ob 2/06a = Zak 2006/570, 333) klarstellen, dass nur ein Motiv, das in der letztwilligen Verfügung angeführt ist, die Anfechtung wegen Motivirrtums rechtfertigen kann (siehe RV 688 BlgNR 25. GP 9). Die Autorin wendet ein, dass sich der Gesetzestext diesbezüglich nicht geändert hat (§ 572 ABGB sprach schon vorher vom "angegebenen Beweggrund"). Deswegen seien die Materialien für die Auslegung der Bestimmung irrelevant. Diese sollte weiterhin im Sinn der bisherigen hA verstanden werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2017/139

07.03.2017
Heft 4/2017