Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle führen zu unterschiedlicher Bewertung jener Arbeitszeit, die über die individuell vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit bei Teilzeitarbeit hinausgeht. So stellt sich in der Praxis bei flexibler Verteilung der Teilzeitarbeit die Frage, wann Teilzeit-Mehrarbeit, echte Überstunden oder "nur" ein Guthaben an Normalarbeitszeit vorliegt sowie ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gebührt.
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