In aller Kürze

Flugannullierung - Erstattung des Preises einschließlich Vermittlungsprovision

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem Art 8 Abs 1 lit a Fluggastrechte-VO 261/2004 kann der Fluggast nach Annullierung des Flugs vom Flugunternehmen die Erstattung des Preises verlangen, zu dem er den Flugschein erworben hat. Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-601/17, Harms/Vueling Airlines umfasst diese Erstattungspflicht auch den Provisionsanteil, den der Vermittler, über den der Flugschein erworben wurde, einbehalten hat, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/583

26.09.2018
Heft 16/2018