Rechnungswesen & Steuern

Folgewirkungen des EuGH-Urteils zum Verbot der Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Mit 22. 12. 2010 hat der EuGH (Rs C-433/09, Kommission gegen Österreich) entschieden, dass die Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Dies erfolgt aus der Überlegung, dass die NoVA in Österreich de facto nur bei einer inländischen Fahrzeugregistrierung anfällt und demzufolge - entgegen dem Gesetzestext des NoVAG - nicht so eng mit der Fahrzeuglieferung zusammenhängt, dass die Erhebung von NoVA auf die Umsatzsteuer gerechtfertigt wäre.

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Artikel-Nr.
RWP 2011/10

10.03.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.