Rechnungswesen und Steuern

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Jahresabschluss

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Birgit Marchhart, M. A. / StB Mariola Furtak, MSc.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen können sich aufgrund von marktunüblichen Konditionen von Beziehungen zu fremden Dritten unterscheiden. Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten, deren Wert möglicherweise durch solche Verflechtungen beeinflusst wurde, sind aus diesem Grund im Jahresabschluss gesondert auszuweisen. Im vorliegenden Beitrag erläutern wir, wann ein verbundenes Unternehmen vorliegt, wie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Bilanz auszuweisen sind und welche Anhangsangaben in diesem Zusammenhang notwendig sind.

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Artikel-Nr.
RWP 2023/12

10.05.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Birgit Marchhart

Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Mariola Furtak

Frau Mariola Furtak, MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.