Mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (BGBl I 2016/77) sei mit 1. 1. 2017 eine Aushilfenregelung eingeführt worden, bei der Aushilfen an bestimmten Tagen steuerfrei beschäftigt werden könnten. Leider würden die Erläuterungen in der Rz 71a der LStR 2002 auch nicht zum "Durchblick" verhelfen. Der Artikel gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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