Rainer Kraft

Fragen zur Abrechnung fallweise Beschäftigter

Rainer Kraft

Aushilfen werden in der Praxis häufig als fallweise Beschäftigte abgerechnet. Der Vorteil einer fallweisen Beschäftigung besteht für den Arbeitgeber ua im vereinfachten Meldeverfahren. Andererseits sind für den Arbeitnehmer mit der fallweisen Beschäftigung zahlreiche arbeitsrechtliche und abgabenrechtliche Nachteile verbunden. Aus diesem Grund werden seitens der Gebietskrankenkassen die Voraussetzungen einer fallweisen Beschäftigung meist kritisch überprüft.

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Artikel-Nr.
PVP 2007/71

18.09.2007
Heft 9/2007
Autor/in
Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.