Der Fall aus der Abrechnungspraxis

Fragen zur KV-Erhöhung für Handelsangestellte? - Hier sind die Antworten

Birgit Kronberger / Mag. Rainer Kraft

Durch den mit Wirkung ab 1. 1. 2015 geltenden KV-Abschluss werden die KV-Gehälter der Handelsangestellten um 2,07 % erhöht, wobei das KV-Gehalt mindestens € 1.500,00 beträgt. Die daraus resultierenden Gehaltstabellen wurden bereits von den Sozialpartnern veröffentlicht. Wie im Handel üblich, sieht der KV-Abschluss für überkollektivvertraglich entlohnte Arbeitnehmer die Aufrechterhaltung der Überzahlung vor.

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Artikel-Nr.
PVP 2014/85

29.12.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.

Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.