Durch den mit Wirkung ab 1. 1. 2015 geltenden KV-Abschluss werden die KV-Gehälter der Handelsangestellten um 2,07 % erhöht, wobei das KV-Gehalt mindestens € 1.500,00 beträgt. Die daraus resultierenden Gehaltstabellen wurden bereits von den Sozialpartnern veröffentlicht. Wie im Handel üblich, sieht der KV-Abschluss für überkollektivvertraglich entlohnte Arbeitnehmer die Aufrechterhaltung der Überzahlung vor.
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