Revision und Kontrolle

„Fraud and Error“ in der Jahresabschlußprüfung in Österreich

Rudolf Steckel

In Österreich ist die Aufdeckung von Straftaten nicht Gegenstand der Jahresabschlußprüfung. Internationale und nationale Fachgutachten verlangen jedoch zumindest implizit eine Berücksichtigung solcher Handlungen bei der Prüfungsplanung.

Die Qualität der Arbeit von Jahresabschlußprüfern wird immer dann in Frage gestellt, wenn Unternehmen, die kurz zuvor noch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk im Rahmen der Jahresabschlußprüfung erhalten haben, in spektakuläre Krisen geraten. Kritik wird besonders dann geübt, wenn ein Unternehmenszusammenbruch in Verbindung mit dolosen Handlungen steht. Die Frage, die in der Öffentlichkeit dann gestellt wird, lautet: „Hätte der Jahresabschlußprüfer bei korrekter Wahrnehmung seiner Aufgaben die Gefahren erkennen und rechtzeitig darauf hinweisen müssen?“1) Die Kritik wird i.d.R. mit der Forderung nach einer verschärften Haftung und der Forderung nach einer verstärkten Sicherung der Unabhängigkeit der Prüfer von den geprüften Unternehmen verknüpft. Letztlich geht es um die Frage, wie eine ordnungsmäßige Durchführung einer Jahresabschlußprüfung zu erfolgen hat.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 152

20.05.1999
Heft 5/1999
Autor/in
Rudolf Steckel
Em. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Steckel war Leiter des Instituts für Rechnungswesen, Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der Universität Innsbruck. Er ist unter anderem Prüfungskommissär im Landesprüfungsausschuss für Steuerberater der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Tirol und Mitglied der Prüfungskommission der deutschen Wirtschaftsprüferkammer. Bis September 2016 war er Vorsitzender der Qualitätskontrollbehörde für Abschlussprüfer.