In Österreich ist die Aufdeckung von Straftaten nicht Gegenstand der Jahresabschlußprüfung. Internationale und nationale Fachgutachten verlangen jedoch zumindest implizit eine Berücksichtigung solcher Handlungen bei der Prüfungsplanung.
Die Qualität der Arbeit von Jahresabschlußprüfern wird immer dann in Frage gestellt, wenn Unternehmen, die kurz zuvor noch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk im Rahmen der Jahresabschlußprüfung erhalten haben, in spektakuläre Krisen geraten. Kritik wird besonders dann geübt, wenn ein Unternehmenszusammenbruch in Verbindung mit dolosen Handlungen steht. Die Frage, die in der Öffentlichkeit dann gestellt wird, lautet: „Hätte der Jahresabschlußprüfer bei korrekter Wahrnehmung seiner Aufgaben die Gefahren erkennen und rechtzeitig darauf hinweisen müssen?“1) Die Kritik wird i.d.R. mit der Forderung nach einer verschärften Haftung und der Forderung nach einer verstärkten Sicherung der Unabhängigkeit der Prüfer von den geprüften Unternehmen verknüpft. Letztlich geht es um die Frage, wie eine ordnungsmäßige Durchführung einer Jahresabschlußprüfung zu erfolgen hat.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.