Literaturübersicht / Verfahrensrecht

Frauenberger-Pfeiler, Anm zu EvBl 2018/117.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 6 Ob 23/18b (Folgeentscheidung zu EuGH C-498/16, Schrems/Facebook Ireland = Zak 2018/141, 79): Ein Verbraucher, dem deckungsgleiche Ansprüche von anderen Verbrauchern zur gemeinsamen Durchsetzung abgetreten worden sind, kann für die zedierten Ansprüche nicht den internationalen Verbrauchergerichtsstand nach Art 16 EuGVVO 2001 (≈ Art 18 EuGVVO 2012) an seinem Wohnsitz in Anspruch nehmen.

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Artikel-Nr.
Zak 2018/620

26.09.2018
Heft 16/2018