Nachstehenden Beitrag widme ich meinem Freund Gerhard Binder: Der VwGH hatte zu entscheiden, welcher „Vertragstypus“ für die Tätigkeit einer Warenpräsentation der richtige ist. Diese Entscheidung (VwGH 25. 4. 2007, 2005/08/0082) wird von mir im Folgenden ausführlich analysiert und mit zahlreichen Praxishinweisen versehen.
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