Weder in der Bewertungspraxis noch im akademischen Schrifttum konnte sich bislang eine dominierende Vorgehensweise zur Berücksichtigung von Wechselkursen etablieren. Daraus ergab sich eine in Deutschland fortwährend geführte Diskussion rund um die mögliche Eignung von Terminkursen als Schätzer für künftige Wechselkurse (vor allem zur Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte). Während die Argumente gegen die Anwendung der Terminkurse durchaus berechtigt sind, ist dennoch ein Mangel an einer Alternative dazu zu konstatieren.1
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