Der Beitrag geht der Frage nach, wie Fremdwährungsverbindlichkeiten zu bilanzieren sind und welche Auswirkungen ein allfälliges Bewertungswahlrecht auf die Bilanzierung in Folgejahren hat.
Ein Unternehmer erwirbt im Jahr 2009 einen Vermögensgegenstand um 1.000.000 USD gegen eine im Jahr 2012 endfällige Verbindlichkeit. Im Jahresabschluss 2009 kommt es aufgrund von Kursverlusten zu einer Erhöhung der Euro-Fremdwährungsverbindlichkeit. Im Jahr 2010 kommt es zu einer Kursverbesserung, sodass eine Verminderung der Euro-Fremdwährungsverbindlichkeit bilanzierbar wäre.
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