Ab 14. 7. 2017 gilt die novellierte Fassung der EuBagatellVO 861/2007, in der die Streitwertgrenze, bis zu der das Bagatellverfahren zur Verfügung steht, von 2.000 € auf 5.000 € angehoben worden ist (siehe Zak 2016/7, 4). Der Autor geht ausführlich auf alle Neuerungen ein.
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