Das Bundesfinanzgericht traf in den letzten beiden Monaten des Jahres 2015 zwei Entscheidungen zu Reiseaufwandsentschädigungen.
Zu klären hatte das BFG, ob der Dienstgeber, der - zu Unrecht steuerfreie - nicht-kollektivvertraglich vorgesehene Taggelder ausbezahlte, die Nachzahlung dadurch vermeiden kann, dass er diese nunmehr steuerpflichtigen Diäten in Km-Gelder umdeutet, die gemäß Kollektivvertrag steuerfrei ausgezahlt hätten werden können, was aber nicht geschehen ist.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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