Vor dem Hintergrund der mit den Reformen der Rechnungslegung verbundenen Transformationsdynamik der Europäischen Union, des Gesetzgebers, internationaler Standardsetter, der Berufsverbände und Aufsichtsbehörden fällt es allen Beteiligten schwer, den Überblick zu behalten bzw sich auf neue Anforderungen einzustellen. Zum Verständnis, zur Beurteilung und theoretischen Fundierung der bestehenden Normierungen und der vielfältigen Novellierungen kann auf zentrale ökonomische Theorien zurückgegriffen werden, die im Folgenden in die drei Gruppen neoklassische Kapitalmarkttheorie, Unternehmenstheorien und klassische Bilanztheorien eingeteilt werden.1 Hierdurch wird es möglich, das theoretische Fundament der systemtragenden Prinzipien der Rechnungslegung sichtbar zu machen sowie zentrale Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechnungslegungskonzeptionen aufzuzeigen.
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