In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass vereinbart wird, dass - gelegentlich auch auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers - dieser seine Mehrleistungsstunden nicht ausbezahlt bekommt, sondern als Zeitausgleich konsumiert.
Tritt nun eine Situation ein, aufgrund deren der geplante Zeitausgleichskonsum nicht möglich ist, dann besteht (meist beidseitig) der Wunsch, dieses Stundenguthaben auszubezahlen und den Zeitsaldo auf Null zu stellen.
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