Der Fall aus der Beratungspraxis

Geballte Auszahlung von Mehrleistungen

Mag. Elisabeth David

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass vereinbart wird, dass - gelegentlich auch auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers - dieser seine Mehrleistungsstunden nicht ausbezahlt bekommt, sondern als Zeitausgleich konsumiert.

Tritt nun eine Situation ein, aufgrund deren der geplante Zeitausgleichskonsum nicht möglich ist, dann besteht (meist beidseitig) der Wunsch, dieses Stundenguthaben auszubezahlen und den Zeitsaldo auf Null zu stellen.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/67

25.10.2013
Heft 10/2013
Autor/in
Elisabeth David

Mag. Elisabeth David ist als Konsulentin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht und Mitglied des HR-Beratungsteams in der AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H mit Praxisfragen aus dem Arbeits- und Abgabenrecht befasst. Davor hat sie sich in Personalabteilungen (ua Wiener Stadtwerke Holding AG) mit Themen rund um das Personalwesen beschäftigt. Weiters ist sie Fachautorin und als Vortragende tätig.