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Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen - Zinsenersparnis 2021

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der Prozentsatz, der gem § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung bei der Bewertung der Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen über 7.300 € für den übersteigenden Betrag anzusetzen ist, beträgt für das Kalenderjahr 2021 - unverändert - 0,5 %. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und 0,5 % anzusetzen (BMF 7. 10. 2020, 2020-0.604.819).

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Artikel-Nr.
RdW 2020/566

20.11.2020
Heft 11/2020