Mit Inkrafttreten des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes und dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz wurden die Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für Kredit- und Finanzinstitute konsolidiert und aus dem Bankwesengesetz sowie den anderen Materiengesetzen herausgenommen. Der risikobasierte Ansatz wurde verstärkt, was zu einem größeren Ermessensspielraum für die Banken führt. Neben den Bestimmungen über die Geldwäscherei sind ebenso die Bestimmungen über die geltenden Finanzsanktionen zu beachten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.