Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Gerhartl, Beschränkung der Betriebsratstätigkeit eines einzelnen Betriebsratsmitglieds, ASoK 2017, 263

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Gerhartl zeigt in seinem aktuellen Beitrag die Reichweite des Beschränkungsverbots von Betriebsratsmitgliedern bei der Ausübung ihres Mandats anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung auf. Konkret behandelt er den Entzug von für die Ausübung der BR-Tätigkeit erforderlichen Sachmitteln und die Verhängung eines Betretungs- oder Hausverbots für die betrieblichen Räumlichkeiten. Die Verhängung eines generellen (absoluten) Hausverbots komme nur in ganz wenigen Ausnahmefällen in Betracht, nämlich wenn das Betreten der Betriebsräumlichkeiten zur Durchführung der betreffenden BR-Tätigkeit nicht erforderlich ist; dies gelte auch im Falle einer (begründeten) Suspendierung des BR-Mitglieds vom Dienst. Ein relatives Hausverbot ist nach Gerhartl - da es die Ausübung des Mandats erschwert - nur dann zulässig, wenn sich die betreffende Maßnahme unter Zugrundelegung des damit verfolgten Sicherheitsinteresses als verhältnismäßig erweist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6575/20/2017

23.11.2017
Heft 6575/2017