Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Gerhartl, Konsequenzen der "Karfreitagsproblematik", RdW 2018/85, 97

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Der OGH hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob die Regelung des § 7 Abs 3 ARG, wonach der Karfreitag nur für Angehörige der Altkatholischen Kirche und der evangelischen Kirchen ein Feiertag ist, eine verbotene Diskriminierung aufgrund der Religion darstellt (9 ObA 75/16v = ARD 6545/6/2017). Ausgehend davon behandelt Gerhartl Fragen von grundsätzlicher Bedeutung in Bezug auf die Reichweite des Diskriminierungsschutzes und analysiert, wie eine diskriminierungsfreie Lösung ausschauen könnte, wenn die bisherige Bestimmung des § 7 Abs 3 ARG als diskriminierend erachtet wird. Dabei müsse insbesondere darauf geachtet werden, keine (neuerliche) Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung zu kreieren.

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Artikel-Nr.
ARD 6592/18/2018

29.03.2018
Heft 6592/2018