Um Personen mit niedrigem Einkommen wirksamer zu entlasten und damit auch den Konsum und so die österreichische Wirtschaft zu stärken, sieht ein Ministerialentwurf des BMASGK vor, dass ab 1. 7. 2018 die Entgeltgrenzen für den verminderten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen angehoben werden. Laut dem Gesetzesentwurf beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des AlV-Beitrages ab 1. 7. 2018 bei einer monatlichen Beitragsgrundlage
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