Die vom Nationalrat beschlossene Gesamtreform des Exekutionsrechts (kurz GREx genannt und veröffentlicht in BGBl I 2021/86, ausgegeben am 15. 5. 2021), trat mit 1. 7. 2021 in Kraft. Das neue Recht gilt grundsätzlich für Exekutionsverfahren, die nach dem 30. 6. 2021 eingeleitet werden.
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