Der Beitrag behandelt die bilanziellen und steuerlichen Folgen eines Forderungsverzichts vor und nach dem BBG 2007.
A ist Gesellschafter der A-GmbH. A hat gegenüber der A-GmbH eine Forderung in Höhe von 100, die allerdings heute nur noch 70 wert ist. Die A-GmbH bilanziert entsprechend eine Verbindlichkeit von 100.
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