Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Fragen und Antwort

Gesellschaftsteuerbelastung bei Großmutterzuschüssen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob Leistungen von Großmuttergesellschaften im Rahmen von Kapitalerhöhungen gesellschaftsteuerpflichtig sind.

Die X-AG erwirbt Anteile an der Y-GmbH im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Die Einlage in die Y-GmbH erfolgt im Ausmaß der nominellen Kapitalerhöhung durch die X-AG selbst, der mit den Altgesellschaftern der Y-GmbH vereinbarte (restliche) Gesamtpreis wird durch die X-AG zum Teil direkt in Tochtergesellschaften der Y-GmbH eingezahlt, zum Teil durch die Muttergesellschaft der X-AG in die Y-GmbH eingelegt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/21

20.03.2002
Heft 3/2002
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.