Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob Leistungen von Großmuttergesellschaften im Rahmen von Kapitalerhöhungen gesellschaftsteuerpflichtig sind.
Die X-AG erwirbt Anteile an der Y-GmbH im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Die Einlage in die Y-GmbH erfolgt im Ausmaß der nominellen Kapitalerhöhung durch die X-AG selbst, der mit den Altgesellschaftern der Y-GmbH vereinbarte (restliche) Gesamtpreis wird durch die X-AG zum Teil direkt in Tochtergesellschaften der Y-GmbH eingezahlt, zum Teil durch die Muttergesellschaft der X-AG in die Y-GmbH eingelegt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.