Dieser Kurzbeitrag bespricht die Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 und stellt den Ministerialentwurf zu einer DSG-Novelle 2012 vor, der am 17. 7. 2012 beim Nationalrat eingelangt ist.
Am 25. 7. 2012 wurde die neue Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 (DVRV 2012) kundgemacht.1 Die DVRV 2012 löst mit 1. 9. 2012 die DVRV 2002, BGBl II 2002/24 ab. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden gleichzeitig auch die Änderungen im Registrierungsverfahren "aktiviert", die durch die DSG-Novelle 2010 eingeführt wurden. Bis zum Inkrafttreten der in § 16 Abs 3 DSG 2000 vorgesehenen Datenverarbeitungsregister-Verordnung waren diese Bestimmungen gem § 61 Abs 8 DSG 2000 nämlich nicht anwendbar.
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