Mit dem Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), der Ende Mai 2023 zur Begutachtung1 versendet wurde, sollen zwei im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehene Maßnahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts umgesetzt werden: Einerseits die Schaffung einer neuen Rechtsform, die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) heißen soll, und andererseits die (neuerliche) Absenkung des gesetzlichen Mindeststammkapitals der GmbH auf 10.000 €.
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