Gastbeitrag

Gewerberechtlicher Geschäftsführer und Arbeiterstatus

Dr. Thomas Rauch

Ein Gewerbeinhaber kann für die Ausübung seines Gewerbes einen Geschäftsführer bestellen, der für die gewerberechtlichen Belange verantwortlich ist. In der Praxis taucht oftmals die Frage auf, ob ein solcher gewerberechtlicher Geschäftsführer im Arbeiterstatus geführt werden kann.

Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften und die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes verantwortlich (§ 39 Gewerbeordnung). Er benötigt den entsprechenden Befähigungsnachweis, soweit für das jeweilige Gewerbe ein solcher vorgesehen ist.

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Artikel-Nr.
PVP 2004, 8

20.09.2004
Heft 9/2004
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.