Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer und der Cashflow-Steuer gibt es zwei sinnvolle Alternativen zur derzeitigen steuerlichen Gewinnermittlung. Dabei erweist sich va die Zinsbereinigung auf Unternehmensebene als vorteilhaft im Hinblick auf die angestrebte Annäherung von unternehmensrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung (Einheitsbilanz).
Die aktuelle Diskussion über das Verhältnis zwischen unternehmensrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung ist ein passender Anlass, auch über alternative Formen der steuerlichen Gewinnermittlung zu sprechen. Die Gewinnermittlung in ihrer derzeitigen Form, dh die Ermittlung eines betrieblichen Einkommens im Zuge eines Betriebsvermögensvergleichs oder einer Einnahmen-Ausgaben Rechnung, welche auch Elemente der Periodisierung (insb Abschreibung des Vermögens) enthält, ist bekanntlich nicht entscheidungsneutral.1 Entscheidungsneutralität bedeutet, dass ökonomische Entscheidungen nicht durch die damit einhergehenden steuerlichen Wirkungen beeinflusst werden. Bezogen auf Investitionsentscheidungen liegt Investitionsneutralität dann vor, wenn die Besteuerung keinen Einfluss auf die Rangordnung der Vorteilhaftigkeit von Investitionsalternativen hat und eine ohne Besteuerung vorteilhafte (nachteilhafte) Variante auch in einer Nach-Steuer-Betrachtung vorteilhaft (nachteilhaft) ist.2 In einem neutralen Steuersystem spielt es daher auch keine Rolle, ob Investitionen eigen- oder fremdfinanziert werden (Finanzierungsneutralität), ob sie über einen kurzen oder langen Zeitraum abgeschrieben werden oder welche Abschreibungsmethode gewählt wird.
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