1. a) Die zusammenschlussveranlasste Übertragung von Wirtschaftsgütern in das Sonderbetriebsvermögen der errichteten Mitunternehmerschaft stellt im Hinblick auf § 24 UmgrStG und den Mangel an einer Verschiebung stiller Reserven auf andere keinen steuerwirksamen Entnahme-Einlage-Tatbestand dar.
b) Die zusammenschlussveranlasste Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem Vermögen der Mitunternehmerschaft in das Sonderbetriebsvermögen stellt einen steuerwirksamen Entnahme-Einlage-Tatbestand dar, es sei denn, es ergibt sich keine Verschiebung stiller Reserven auf andere.
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