Rechnungswesen

Gibt es im UGB-Bilanzrecht tatsächlich kein "overriding principle"?

Prof. DDr. Martin Gelter S.J.D.

Seit der EU-Anpassung des Bilanzrechts durch das EUGesRÄG 1996 kann keine Auslegung des österreichischen Bilanzrechts an den Vorgaben des europäischen Gesellschaftsrechts, insb der 4.1 und 7.2 Richtlinie vorübergehen. Die sog "Generalnorm" nimmt in den Richtlinien eine prominente Stellung ein: Gem Art 2 Abs 3 hat der "Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, Gleiches gilt gem Art 16 Abs 3 7. RL für den Konzernabschluss. Durch die IAS-Verordnung3 erlangte sie noch größere Bedeutung, da in den EU-Rechtsbestand übernommene IFRS dem "true and fair view" entsprechen müssen. Nach wie vor ist die sog "Abweichungsfunktion" der Generalnorm umstritten. Diese besagt, dass dem in §§ 195, 222 Abs 2 und 250 Abs 2 UGB als "möglichst getreues Bild der Vermögens-, [Finanz-] und Ertragslage" übersetzten englischen Begriff auch ein Vorrang gegenüber Einzelbestimmungen des UGB zukommen kann. Die hM steht einem solchen "overriding principle" nach wie skeptisch gegenüber. Seit sich der Verfasser im Jahr 2001 zur Generalnorm geäußert hat,4 scheint sich die Diskussion wenig bewegt zu haben.

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Artikel-Nr.
RWZ 2011/44

25.05.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Martin Gelter

Prof. DDr. Martin Gelter S.J.D. (Harvard), M.A. (Columbia) ist Professor of Law an der Fordham University in New York, wo er US-amerikanisches und vergleichendes Gesellschaftsrecht sowie Rechnungswesen für Juristen lehrt. Zuvor war er ua Universitätsassistent an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Publikationen:
Mehrere Bücher sowie zahlreiche Aufsätze zum Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrecht. Zuletzt §§ 270, 271, 271a, 275 UGB in Bertl/Fröhlich/Mandl, Handbuch Rechnungslegung, Band III: Die Abschlussprüfung2 (2021); Centros and Defensive Regulatory Competition: Some Thoughts and a Glimpse at the Data, European Business Organization Law Review 20 (2019) 467-492; Global Securities Litigation and Enforcement (Cambridge University Press, Hrsg gemeinsam mit Conac, 2019); Vor § 189 UGB, §§ 190-192 UGB, in Straube/Rauter/Ratka, Wiener Kommentar zum UGB, Band II: Rechnnungslegung3 (46., 47. Und 52. Lieferung 2017); Funktionen des gesellschaftsrechtlichen Kapitalschutzes – Rechtspolitische und rechtsvergleichende Aspekte, in FS Nowotny (2015) 315-342.