Der Beitrag analysiert anhand einer Reihe von Fallgruppen, ob atypisch Beschäftigte in die betriebliche Altersvorsorge einzubeziehen sind und wenn ja, ob eine spezielle Ausgestaltung der Betriebspensionszusagen möglich ist. Konkret geht die Autorin auf Leiharbeiter, Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, freie Dienstnehmer, Werkvertragsnehmer, Vertretungsorgane juristischer Personen, Familienangehörige, Telearbeiter und kurzfristig ins Ausland entsendete Arbeitnehmer ein und stellt die unterschiedlichen Ergebnisse auch in einer übersichtlichen Tabelle gegenüber.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.