Gesellschafts- und Steuerrecht

GmbH: Exekution auf einen treuhändig gehaltenen Geschäftsanteil; Anmerkungen zur Notariatsaktspflicht

Thomas Wenger

Die Exekution auf einen treuhändig gehaltenen Geschäftsanteil erfordert mehrere Schritte: zuerst Pfändung der Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder, danach Übertragung des Geschäftsanteils vom Treuhänder auf den Treugeber und dann Verwertung des Geschäftsanteils. Das Verfügungsgeschäft über die Rückübertragung des treuhändig gehaltenen Geschäftsanteils bedarf - anders als die Verpflichtung zur Rückübertragung - eines Notariatsakts.

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/119

20.12.2000
Heft 12/2000
Autor/in
Thomas Wenger

Mag. (rer.soc.oec.) Dr. (iur.) Thomas Wenger ist Rechtsanwalt und seit 1994 Partner bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Umgründungen und Mergers & Acquisitions. Er ist seit 1999 Mitherausgeber der Zeitschrift RWZ Recht, Rechnungswesen und Autor zahlreicher Publikationen, vor allem auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts.