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Graf, Zum Beginn der subjektiven Verjährungsfrist bei mehrfach fehlerhafter Anlageberatung, ÖBA 2015, 624

Bearbeiter: Werner Leber

Erweist sich eine Anlageberatung in mehrerlei Hinsicht als fehlerhaft, so stellt sich die Frage, ob für jeden einzelnen Beratungsfehler eine eigene Verjährungsfrist läuft. Der Beitrag soll zeigen, dass der erstmalige Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der Fehlerhaftigkeit der Beratung maßgebend ist und die Kenntnis von weiteren Beratungsfehlern keine neue subjektive Verjährungsfrist auslöst.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/238

30.10.2015
Heft 5/2015