Bei Abschluss eines Kreditvertrags fordern Kreditinstitute typischerweise die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr. Sie entspricht einem bestimmten Prozentsatz der Kreditsumme. Nach Ansicht des BGH (XI ZR 170/13; XI ZR 405/12) ist dies wegen eines Verstoßes gegen § 307 BGB unzulässig: Die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr sei eine unwirksame AGB-Klausel. Der Beitrag geht der Frage nach, wie die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr nach österr Recht zu beurteilen ist.
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