UStG: § 3a Abs 1a Z 2, § 12 Abs 1 Z 1
Die kostenlose Zurverfügungstellung einer Unterkunft dient unter normalen Umständen dem privaten Bedarf des Arbeitnehmers. Nur unter besonderen Umständen kann sie im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen und unterliegt dann nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung.
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