Wirtschaftsrecht

Grenzüberschreitende "Export"-Sitzverlegung durch Satzungsänderung

MMag. Philip Hoflehner / Mag. Allan Hahn

In der Polbud-Entscheidung wurde vom EuGH ausdrücklich klargestellt, dass die "Export"-Sitzverlegung auch zulässig ist, ohne dass eine wirtschaftliche Tätigkeit im Zuzugsstaat ausgeübt wird, und dass diese im Verhältnis zu den für innerstaatliche Umwandlungen geltenden Voraussetzungen nicht erschwert oder verhindert werden darf (dh durch die zwingende Auflösung und Liquidation der Gesellschaft).

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Artikel-Nr.
RdW 2018/171

24.04.2018
Heft 4/2018
Autor/in
Philip Hoflehner

MMag. Philip Hoflehner, MIM (CEMS) ist Partner im Corporate sowie im Banking & Finance Team von Taylor Wessing CEE. Beratung von nationalen und internationalen Mandanten in sämtlichen Bereichen des Gesellschafts- und des Bankenrechts. Langjährige Erfahrung in grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen und damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen wie auch in der kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen Betreuung internationaler Mandanten.

Allan Hahn

Mag. Allan Hahn ist Senior Associate im Corporate sowie im Banking & Finance Team von Taylor Wessing CEE. Beratung von nationalen und internationalen Mandanten in sämtlichen Bereichen des Gesellschafts- und des Bankenrechts. Erfahrungsschwerpunkte sind grenzüberschreitende Venture Capital-Transaktionen und die Beratung von internationalen Mandanten beim Eintritt in den österreichischen Markt und bei der rechtlichen Implementierung standardisierter Geschäftsmodelle.